All­ge­mei­ne Fra­gen

Wie lauten die Kriterien für den Passivhaus-Standard?

Der Heizwärmebedarf eines Passivhauses darf den Grenzwert von 15 kWh/(m²a) nicht überschreiten. Über diesem Wert ist in Mitteleuropa eine Restbeheizung des Gebäudes über Zuluft nicht mehr sinnvoll möglich. Darüber hinaus muss die Gebäudehülle möglichst luftdicht sein (n50 ≤ 0,6 h-1). Die dritte Anforderung betrifft den sogenannten erneuerbaren Primärenergiebedarf (PER), der neben der Heizwärme auch alle anderen Energieverbräuche im Gebäude miteinbezieht (Warmwasser und Strom) sowie die „Art" ihrer Herstellung. Anders als beim nicht-erneuerbaren Primärenergiebedarf (PE) werden beim PER auch Energieverluste berücksichtigt, die im Zuge der saisonalen Speicherung von überschüssigem Strom aus dem Sommer für die Nutzung im Winter verloren gehen. Im Passivhaus darf der PER-Kennwert 60 kWh/(m²a) nicht überschreiten. Je nachdem ob und wie viel erneuerbare Energie das Passivhaus zusätzlich selbst erzeugt, wird es als Classic, Plus oder Premium klassifiziert.

Bei den nötigen Berechnungen hilft das PHPP (Passivhaus-Projektierungspaket). In den Gebäudekriterien finden Sie die detaillierten Anforderungen sowohl für die EnerPHit-Sanierung als auch für den Neubau.

Weitere Informationen finden Sie im Bereich Gebäudestandard.

Kann ein Haus aus dem Gebäudebestand zum Passivhaus umgerüstet werden?

Ja, prinzipiell können auch Bestandsbauten nachträglich zum Passivhaus-Standard umgerüstet werden (Beispielprojekt). Oft ist dies allerdings nur mit großem Aufwand möglich. Denn während der Dämmstandard relativ einfach verbessert werden kann und auch der Einbau energieeffizienter Fenster unproblematisch ist, stellt die Realisierung der luftdichten Ausführung eine Herausforderung dar. Auch vorhandene Wärmebrücken (beispielsweise an auskragenden Balkonen oder am Übergang zwischen dem unbeheizten Keller zum Wohnbereich) können meist nur reduziert, aber nicht vollständig beseitigt werden. 

Um diesen Besonderheiten bei Altbauten gerecht zu werden, wurde der EnerPHit-Standard speziell für die Sanierung entwickelt. Er berücksichtigt die Herausforderungen bei der Luftdichtheit und bei der Reduktion von Wärmebrücken und kann entweder über das Energiebedarfsverfahren oder über das Bauteilverfahren erreicht werden.

Weitere Informationen gibt es unter der FAQ "Wie lauten die Kriterien für den EnerPHit-Standard?" sowie im Bereich Infomaterial.

Wie lauten die Kriterien für den EnerPHit-Standard?

Es gibt zwei Möglichkeiten, den EnerPHit-Standard zu erreichen: das Bauteilverfahren und das Energiebedarfsverfahren.

Das Bauteilverfahren definiert energierelevante Kriterien für einzelne Komponenten (Fenster, Dach, Lüftungsanlage, etc.). Die Kriterien wurden so gewählt, dass sie über den Lebenszyklus betrachtet im Bereich der kostenoptimalen Lösungen liegen. Sie entsprechen den Anforderungen für Passivhaus-geeignete Komponenten. Beim Bauteilverfahren gibt es keine Anforderungen an den Heiz- oder Kühlbedarf.

Das Energiebedarfsverfahren ist für Gebäude mit günstigen Voraussetzungen, d.h. mit wenigen Hindernissen für eine energetische Modernisierung (aufgrund der Gegebenheiten des Altbaus). Der EnerPHit-Standard kann dann alternativ durch die Einhaltung von Grenzwerten für den Heizwärmebedarf oder den Kühl- und Entfeuchtungsbedarf erreicht werden. Die Anforderungen an einzelne Bauteile entfallen in diesem Fall und für die Dimensionierung der einzelnen Wärmeschutzmaßnhamen gelten die gleichen Freiheitsgrade wie bei (neuen) Passivhaus-Bauten. Als Grenzwert dient der maximale Heizwärmebedarf von 25 kWh/(m²a). Mit diesem Verfahren können Sie auch direkt sehen, ob Sie bei der Sanierung sogar die 15 kWh/(m²a) erreichen können, das heißt den Passivhaus-Standard.

Bei den nötigen Berechnungen hilft das PHPP (Passivhaus-Projektierungspaket). In den Gebäudekriterien finden Sie die detaillierten Anforderungen sowohl für die EnerPHit-Sanierung als auch für den Neubau.

Weitere Informationen finden Sie im Bereich Gebäudestandard.

Gibt es auch die Möglichkeit der schrittweisen EnerPHit-Sanierung?

Bei Bestandsgebäuden sind die meisten Energiesparmaßnahmen nur dann wirtschaftlich, wenn am betroffenen Bauteil ohnehin Arbeiten erforderlich sind. Wenn also der Putz an der Fassade bröckelt, kann das zum Neuverputz sowieso nötige Gerüst gemäß dem Motto "wenn schon, denn schon" gleich zur Anbringung einer Fassadendämmung genutzt werden. Für die Energiesparmaßnahme sind dann nur die moderaten Kosten für das Dämmmaterial und ggf. der Arbeitslohn (falls die jeweilige Maßnahme nicht in Eigenarbeit durchgeführt wird) als Mehrinvestition nötig. Diese zusätzlichen Ausgaben amortisieren sich für gewöhnlich nach nur wenigen Jahren durch die eingesparten Energiekosten. So können begrenzte finanzielle Ressourcen in vielen Fällen äußerst wirksam eingesetzt werden.

Im Gegensatz zur Komplettsanierung besteht die besondere Herausforderung bei der schrittweisen Sanierung darin, alle (zukünftigen) Maßnahmen von Anfang an mitzudenken. Nur so kann sichergestellt werden, dass kei­ne Chan­cen "ver­baut" wer­den, indem die Fehl­pla­nung ei­ner Maß­nah­me ver­se­hent­lich die er­folg­rei­che Um­set­zung ei­ner wei­te­ren er­schwert oder gar ver­hin­dert. Beispielsweise sollten beim Einbau einer neuen Dachterrassentür schon die Schwellendetails sorgfältig mitgeplant werden, um so die nötige Voraussetzung für eine spätere Wärmedämmung der Dachterrasse zu schaffen.

Zu diesem Zweck lohnt sich die frühe Er­stel­lung ei­nes EnerPHit Sa­nie­rungs­plans (ESP), wel­cher sogar vor­zer­ti­fi­ziert wer­den kann. Dabei wird bestätigt, dass die geplanten Maßnahmen bei fachgerechter Umsetzung auch tatsächlich zum Erreichen des EnerPHit-Standards führen.

Weitereführende Informationen zu diesem Thema finden Sie im Bereich Infomaterial und auf Passipedia.

Wie unterscheiden sich Passivhaus und EnerPHit von den gesetzlichen Effizienzhaus-Standards?

Passivhäuser bzw. EnerPHit-Sanierungen und die gesetzlichen Effizienzhaus-Standards sind nicht eins zu eins vergleichbar, weil sich die Berechnungsansätze grundlegend unterscheiden.

Bei der Effizienzhaus-Betrachtung wird zunächst ein Referenzmodell für das geplante Gebäude erstellt. Hierbei werden den einzelnen Bauteilen die energetischen Kennwerte zugeschrieben, die in der Energieeinsparverordnung (EnEV) aus dem Jahr 2009 festgelegt wurden. Daraus ergibt sich ein Primärenergiebedarf (Heizung, Warmwasser, Haushaltsstrom) für das Referenzgebäude. Im nächsten Schritt müssen die Planenden die Energieeffizienz der Bauteile so verbessern, dass sich der Primärenergiebedarf um einen gewissen Prozentsatz reduziert. So beträgt beispielsweise der Primärenergiebedarf eines Effizienzhauses 40 nur noch 40 % des Primärenergiebedarfs des vorab berechenten Referenzmodells.

Grob geschätzt kann man sagen, dass der jährliche Bedarf für die Heizwärme in einem Effizienhaus 40 bei ungefähr 40 kWh pro Quadratmeter Nutzfläche liegt (entspricht ca. 4 Liter Öl oder 4 Kubikmeter Gas pro Quadratmeter Nutzfläche). Allerdings kann hierzu keine pauschale Aussage getroffen werden, denn der tatsächliche Energiebedarf hängt maßgeblich von der Bauweise des Gebäudes ab. So ist das Verhältnis zwischen Nutzfläche und Gebäudehülle bei kompakten Bauten energetisch viel günstiger als bei weniger kompakten Gebäuden. Es ist also durchaus möglich, dass ein weniger kompaktes Effizienzhaus 40 deutlich mehr als die geschätzten 40 kWh für die Bereitstellung der Heizwärme benötigt, während ein besonders kompaktes Effizienzhaus 40 sogar den Passivhaus-Standard erreicht. Selbst ein übertrieben niedriger, ökonomisch wenig sinnvoller Heizwärmebedarf deutlich unter der Passivhaus-Schwelle ist bei der rein prozentualen Betrachtung möglich.

Beim Passivhaus- bzw. EnerPHit-Standard gibt es diese Unsicherheiten nicht. Statt eine rein prozentuale Verbesserung zum jeweiligen Referenzgebäude anzustreben, wird hier bewusst ein maximaler Wert für den Heizwärmebedarf angesetzt. Beim Passivhaus-Standard liegt dieser bei max. 15 kWh Heizwärmebedarf pro Quadratmeter Nutzfläche (entspricht ca. 1,5 Liter Öl oder 1,5 Kubikmeter Gas pro Quadratmeter Nutzfläche). Bei der Sanierung zum EnerPHit-Standard liegt die Grenze bei max. 25 kWh pro Quadratmeter Nutzfläche (entspricht ca. 2,5 Liter Öl oder 2,5 Kubikmeter Gas pro Quadratmeter Nutzfläche), wobei der Standard alternativ auch über das Bauteilverfahren erreicht werden kann, wenn der Grenzwert nur unter unverhältnismäßig großem Aufwand erreicht werden könnte. In diesem Fall muss dann stattdessen nachgewiesen werden, dass alle Komponenten die hohen energetischen Anforderungen eines Passivhauses einhalten. Ist dies erfüllt, kann auf den Nachweis des Heizwärmebedarfs verzichtet werden.

Während die prozentualen Verbesserungen der Effizienzhäuser das Ergebnis rein politischer Überlegungen sind, basieren die Grenzwerte des Passivhaus- bzw. EnerPHit-Standards auf exakten physikalischen Berechnungen zum wirtschaftlichen Optimum. So stellen die 15 kWh/(m²a) den Wert dar, bei dem in Mitteleuropa eine Restbeheizung des Gebäudes über die Zuluft gerade noch sinnvoll möglich ist.

Ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen Passivhäusern bzw. EnerPHit-Sanierungen und den gesetzlichen Effizienzhäusern liegt in der Bewertung des Energieträgers. Bei den Effizienzhäusern basiert die Berechnung der Primärenergie (PE) noch auf der traditionellen Betrachtung. Um verschiedene Endenergieträger hinsichtlich ihrer Energieverluste und Energieaufwendungen entlang der Wertschöpfungskette (Gewinnung, Umwandlung, Speicherung und Verteilung) vergleichbar zu machen, werden sogenannte Primärenergiefaktoren herangezogen. Je höher der PE-Faktor, desto "schlechter" der Energieträger. So haben Heizöl und Erdgas 1,1 als Primärenergiefaktor, Holz 0,2 und erneuerbare Energieträger wie Geothermie, Photovoltaik oder Windkraft werden mit 0 bilanziert. Da diese Faktoren in die Berechnung des Primärenergiebedarfs von Gebäuden eingehen, können Planende ein geringeres Maß an Energieeffizienz anstreben und dies anschließend mit der Wahl eines nachhaltigeren Energieträgers "kompensieren". Auf diese Weise wird viel Potenzial verschenkt. Beim Passivhaus- und EnerPHit-Standard ist dies nicht möglich. Jeder Energieträger wird gleich bewertet.

Darüber hinaus ignoriert die gesetzlich vorgeschriebene Berechnung der Primärenergie (PE) den Wandel im deutschen Strommix hin zu einer hundertprozentigen Bereitstellung aus erneuerbaren Energien. Denn erneuerbare Energie muss nicht nur erzeugt und geliefert, sondern auch saisonal gespeichert werden, um wetterbedingte Versorgungslücken zu überbrücken. So steht ein Stromüberschuss im sonnigen Sommer regelmäßig einem erhöhten Heizenergiebedarf bei gleichzeitig zu geringer Stromerzeugung im dunklen Winter gegenüber. Um den Primärenergiebedarf in der kalten Jahreszeit zu decken, muss also die im Sommer erzeugte überschüssige Energie für den Winter gespeichert werden. Während der Speicherung und Umwandlung geht allerdings Energie verloren. Um diese "Winterlücke" zu füllen, muss im Sommer entsprechend zusätzliche Energie erzeugt werden. Dies wird in der gesetzlichen Berechnung des Primärenergiebedarfs aktuell nicht berücksichtigt. Auf Basis dieser Überlegungen hat das Passivhaus Institut das Bewertungssystem Primärenergie erneuerbar (PER) entwickelt. Es ermöglicht eine realistischere Bilanzierung für den jährlichen Endenergiebedarf und die entsprechend nötige Energieerzeugung. Beim Passivhaus sollte der jährliche PER-Bedarf 60 kWh pro Quadratmeter Nutzfläche nicht überschreiten.

Zu guter Letzt nutzen Planende zwei verschiedene Berechnungsarten, um die jeweiligen energetischen Kennwerte zu ermitteln. Während die Berechnung der Effizienzhäuser nach der Norm DIN V 18599 bilanziert werden muss, ist die Berechnung mit dem Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP) maßgeblich für den Nachweis des Passivhaus- und EnerPHit-Standards. Ein im PHPP (ab Version 10.6) integriertes Übergabeblatt fasst alle für die gesetzliche Bilanzierung nötigen Werte zusammen, sodass diese leicht in eine entsprechende Software kopiert werden können.

Sind Passivhäuser und EnerPHit-Sanierungen teuer?

Im Allgemeinen gilt, dass die hohe Qualität der Passivhaus-Komponenten beim Bau und bei der Sanierung Mehrinvestitionen von ca. 2 % bis 5 % erfordert. Tatsächlich gibt es jedoch auch Bauträger, die Passivhäuser so günstig anbieten können wie konventionelle Gebäude. Dies wird vor allem mit einer klugen, durchdachten Planung erreicht. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Viatisschule in Nürnberg (Energie Atlas Bayern): Das zuerst beauftragte Architekturbüro befand, dass der Grundschul-Neubau unmöglich im vorab gesteckten Kostenrahmen als Passivhaus errichtet werden könne. Daraufhin wandte sich die Stadt an ein zweites Architektenteam, welches den Standard schließlich komfortabel im Kostenrahmen umsetzte – dank sinnvoller Optimierungen bei wichtigen Parametern der Gebäudehülle sowie Vereinfachungen am Tragsystem.

Eine Hamburger Studie zum Einfluss energetischer Standards auf die Baukosten berichtet von ähnlichen Erfahrungen. Sie zeigt, dass die Ausgaben für die Baukonstruktion den größten Einfluss auf die Gesamtkosten haben, während die Kosten für mehr Energieeffizienz nur eine untergeordnete Rolle spielen. Laut der Studie sind Passivhäuser im Vergleich zu Effizienzhäusern im Durchschnitt sogar am günstigsten.

Eine weitere Studie zur Wirtschaftlichkeit von hoher Energieeffizienz bestätigt dies: "Gute Planung kann mehrere hundert Euro pro m² Wohnfläche einsparen. Energetische Mehrinvestitionen sind dagegen gering, sparen Betriebskosten und werden zudem gefördert."

Wichtig ist vor allem, dass bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung der Aufpreis für Energiesparmaßnahmen unabhängig von den "Ohnehin-Kosten" betrachtet wird. Denn jede Person, die ein Gebäude baut, muss "ohnehin" Wände errichten und Fenster einbauen lassen, während jede Person, die ein Bestandsgebäude besitzt "ohnehin" regelmäßig in die Instandhaltung investieren muss. Benötigt das Gebäude beispielsweise ein neues Dach, weil das alte nicht mehr dicht ist, fallen die damit verbundenen Ausgaben (Aufstellung eines Gerüsts, neue Ziegel, Arbeitslohn, etc.) "ohnehin" an. Diese Ausgaben dürfen daher nicht den Kosten für die Energieeffizienz-Maßnahmen zugeschrieben werden. Letztere setzen sich nur aus jenen Ausgaben zusammen, die "zusätzlich" anfallen (z.B. die Anbringung einer gut isolierenden Aufsparrendämmung). Teilt man diese Effizienzkosten dann durch den zu erwartenden Nutzungszeitraum für das jeweilige Effizienz-Bauteil, erhält man die damit zusammenhängenden jährlichen Investitionskosten. Dieser Wert ist hilfreich, denn man kann ihn gut den eingesparten Energiekosten gegenüberstellen. Dafür multipliziert man die erwartete Anzahl an eingesparten kWh pro Jahr mit dem geschätzten künftigen Energiepreis pro kWh. Eine solche Gegenüberstellung zeigt in den allermeisten Fällen, dass sich die Mehrinvestitionen für das zusätzliche Maß an Energieeffizienz schon nach wenigen Jahren bezahlt machen. Dies gilt sowohl für Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden als auch für Neubauten, die effizienter geplant werden, als es der gesetzliche Standard vorschreibt.  Ganz nach dem Motto: "Effizienz ist der günstigste Energieträger". 

Häufig gehen die Effizienzmaßnahmen auch mit weiteren Einsparungen einher. So kann in Passivhaus-Neubauten auf teure Heizkörper verzichtet werden. Ebenso genügt nach der EnerPHit-Sanierung die Installation einer sehr kleinen und damit günstigen Wärmepumpe, weil zur Beheizung des Gebäudes nur noch wenig Leistung erforderlich ist. Passivhäuser und EnerPHit-Sanierungen punkten auch mit einem besseren Werterhalt, weil die hohe Qualität der Komponenten Bauschäden reduziert. Die luftdichte Bauweise und die hohen Oberflächentemperaturen verhindern Tauwasserausfall und damit Schimmelbildung, was künftige Instandhaltungskosten minimiert.

Wer gleich auf einen zukunftsfähigen Energiestandard setzt, kann sich darauf verlassen, dass das Gebäude auch in zwanzig Jahren noch im Einklang mit den Zielen der Energiewende ist und nicht erneut modernisiert werden muss. Denn es sind vor allem die "schlecht sanierten" Gebäude, die sich später nicht mehr wirtschaftlich nachrüsten lassen. Die Modernisierung von noch unsanierten "Energieschleudern" rechnet sich hingegen sehr gut.

Mit dem kostenfreien Online-Tool Enbil erhalten Sanierungsinteressierte nach nur wenigen Eingaben eine erste Energiebilanz Ihres Hauses – inklusive Kostenschätzung und Einsparpotenzial.

Sind Passivhäuser und EnerPHit-Sanierungen komplexe Hightech-Gebäude?

Nein, Passivhäuser und EnerPHit-Sanierungen sind sehr einfach zu bedienende Gebäude. So hat die Komfortlüftung beispielsweise weniger Schaltknöpfe als ein normaler Fernseher. Vielmehr bieten Passivhäuser und EnerPHit-Sanierungen Technik zum Anfassen: So kann der jährliche Filterwechsel von den Bewohnerinnen und Bewohnern selbst durchgeführt werden. Da in Passivhäusern und EnerPHit-Sanierungen statt der Heizung nur noch eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (WRG) und ein Nachheizregister notwendig sind, kann eher von Häusern mit einfacher Haustechnik gesprochen werden. Es gibt in der Regel weniger Technik zu bedienen und zu warten als in einem herkömmlichen Gebäude. Allerdings sind die eingesetzten hoch energieeffizienten Komponenten Produkte von sehr hoher Qualität – und selbstverständlich wird hier bei der Herstellung Hightech eingesetzt.

Weitere Informationen zu den fünf Grundprinzipien des Passivhaus- bzw. EnerPHit-Standards finden Sie im Bereich Gebäudestandard.

Wie gut sind Passivhäuser bzw. EnerPHit-Sanierungen erprobt und erforscht?

Das erste Passivhaus der Welt wurde 1991 vom Physiker Prof. Wolfgang Feist in Darmstadt Kranichstein gebaut. Umfangreiche Monitoring-Untersuchungen bestätigen, dass es auch heute noch einwandfrei funktioniert und hält, was es verspricht. Zahlreiche Forschungsprojekte haben seitdem das Passivhaus-Wissen maßgeblich erweitert und vertieft.

Seit der Errichtung des ersten Prototyps hat sich der Gebäudestandard zudem tausendfach bewährt. Passivhäuser und EnerPHit-Sanierungen können inzwischen weltweit und in allen Klimazonen realisiert werden. Dabei sind die zu Grunde liegenden Gebäudekriterien jeweils an die regionalen klimatischen Bedingungen angepasst.

In der Passivhaus-Datenbank werden zahlreiche Bau- und Sanierungsprojekte vorgestellt. Machen Sie sich gerne einen eigenen Eindruck von der Vielfältigkeit dieses zukunftsfähigen Gebäudestandards!

Wer kann ein Passivhaus bauen bzw. eine EnerPHit-Sanierung durchführen?

Das Pas­siv­haus-Kon­zept als sol­ches wur­de be­wusst nicht ge­schützt, so­dass es je­der und je­dem frei­steht, ein Ge­bäu­de als Pas­siv­haus zu bau­en oder zum Ener­PHit-Stan­dard zu mo­der­ni­sie­ren. Zwar erfordert die Pla­nung und Um­set­zung von Pas­siv­häu­sern bzw. Ener­PHit-Sa­nie­run­gen spe­zi­el­le Kom­pe­ten­zen. Al­le am Bau be­tei­lig­ten Per­so­nen kön­nen sich die­se je­doch leicht mit Wei­ter­bil­dun­gen an­eig­nen. Einen kur­z­en kos­ten­frei­en Ein­füh­rungs­kurs zum The­ma gibt es hier.

Doch ge­ra­de wenn es für die Bau­be­tei­lig­ten das ers­te Pro­jekt die­ser Art ist, emp­fiehlt sich die be­ra­ten­de Un­ter­stüt­zung von Pas­siv­haus-Pla­ner*in­nen/-Be­ra­ter*in­nen so­wie die Zu­sam­men­ar­beit mit qua­li­fi­zier­ten Pas­siv­haus-Hand­wer­ker*in­nen. Mit der Fachleute-Suche finden Sie schnell und einfach passende Ansprechpersonen.

Wie kann sichergestellt werden, dass auch Passivhaus "drin" ist, wo Passivhaus "draufsteht"?

Das Passivhaus Institut hat für die Planung von Passivhäusern und energetischen Sanierungen ein Berechnungstool herausgebracht: das Passivhaus-Projektierungspaket - PHPP. Mit diesem Tool können Planende alle notwendigen Berechnungen durchführen und verschiedenste Szenarien und Varianten austesten.

Soll das Gebäude zertifiziert werden, kann hiermit auch der Nachweis über die Erfüllung der Kriterien erbracht werden. Messungen in über 200 gebauten Passivhäusern haben gezeigt, dass unter Standardbedingungen der vorab mit dem PHPP berechnete Heizwärmebedarf gut mit den später tatsächlich auftretenden Verbräuchen übereinstimmt. Auch in sanierten Altbauten konnten Messergebnisse die theoretisch ermittelten PHPP-Werte bestätigen.

Weitere Informationen finden Sie im Bereich Qualitätssicherung.

Wieso gilt das Passivhaus als “open source” – wo es doch zugleich eine vertraglich vereinbarte Zertifizierung gibt?

Das Passivhaus ist ein frei zugängliches Konzept. Es ist weder eine spezielle Erlaubnis noch ein Zertifikat nötig, um ein Passivhaus zu bauen oder eine EnerPHit-Sanierung durchzuführen (abgesehen von ggf. erforderlichen Baugenehmigungsunterlagen). Versuche von Dritten, „Passivhaus“ als Marke zu schützen und zu einem „proprietären Standard“ zu machen, wurden vom Passivhaus Institut in der Vergangenheit immer erfolgreich abgewehrt, weil es sich bei „Passivhaus“ und "EnerPHit" um einen Gattungsbegriff handelt. Dies wurde auch von den Patentämtern so bestätigt – zumal die grundlegenden Arbeiten dazu seit 1993 für alle zugänglich publiziert sind.

Die Zertifizierung als „qualitätsgeprüftes Passivhaus“ oder "qualitätsgeprüfte EnerPHit-Sanierung" (mit der entsprechenden Marke) ist ein Angebot des Passivhaus Instituts. Niemand „muss“ sein Passivhaus oder seine EnerPHit-Sanierung zertifizieren lassen. Dennoch stellt das Zertifikat eine gute Möglichkeit dar, sicherzustellen, dass die an den Gebäudestandard gestellten Anforderungen auch tatsächlich erfüllt werden. Dies stärkt nicht nur das Vertrauen zwischen Anbietenden und Kaufenden, eine gute Qualitätssicherung beim Planungsprozess spart auch häufig viel Geld ein.

Das Passivhaus Institut steht mit seiner Reputation hinter dieser Zertifizierung – die Kennzeichnung des Instituts ist daher auch eine geschützte Marke. Neben dem Passivhaus Institut selbst dürfen auch dritte, durch das Passivhaus Institut anerkannte Zertifizierungsstellen die Kennzeichnung verwenden. Eine Übersicht der möglichen Zertifizierungsstellen finden Sie in der Fachleute-Suche.

Wo finde ich Passivhaus- bzw. EnerPHit-geeignete Bauteile und Komponenten?

Hohe Qualität und gesicherte Informationen über die Eigenschaften wichtiger Komponenten wie z.B. Bausysteme, Fensterrahmen, Verglasungen und Lüftungsanlagen helfen bei der Realisierung von Passivhäusern und EnerPHit-Sanierungen. Eine große Bandbreite qualitativ hochwertiger, energieeffizienter Komponenten verschiedenster Hersteller finden Sie in der Komponentendatenbank gelistet.

 

Ar­chi­tek­tur & Ma­te­ri­al­wahl

Gauben und Erker sucht man beim Passivhaus vergebens. Eine gewöhnungsbedürftige Architektur?

Passivhaus und EnerPHit sind Energiestandards und daher nicht an eine bestimmt Architektur gebunden. Es gibt sie in vielen verschiedenen Formen und Ausführungen in allen Klimazonen der Welt. So verfügen einige Projekte ebenfalls über Gauben und Erker. 

Die Finalisten-Gebäude der Architekturpreisrunden 2015 und 2021 ermöglichen einen guten Einblick in die gestalterische Freiheit und beeindruckende Kreativität der jeweils beteiligten Passivhaus-Planenden rund um den Globus. Weitere Projekte sind in der umfangreichen Passivhaus-Projektdatenbank zu finden.

Müssen Passivhäuser und EnerPHit-Sanierungen nach Süden orientiert sein?

Die Südausrichtung stellt den optimalen Fall dar, denn dann ist der solare Eintrag in der kalten Jahreszeit am höchsten. Gleichzeitig steht die Sommersonne am Südhimmel so hoch, dass sie nicht so tief in das Gebäude hineinscheint und den Innenraum daher weniger aufheizt.  

Abweichungen um bis zu 30 Grad nach Osten oder Westen sind aber unproblematisch. Bei großen nach Osten oder Westen gerichteten Fenstern sollte unbedingt ein geeignetes Verschattungskonzept erarbeitet werden, da die Sonne in diesen Himmelsrichtungen im Sommer tiefer steht, was (ungewollt) größere solare Wärmeeinträge zur Folge hat.

Die Auswirkungen größerer Abweichungen in der Gebäudeausrichtung können Planende im Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP) exakt ermitteln und Ausgleichsmaßnahmen vorsehen. Mit entsprechend besserer Wärmedämmung sind auch solche Projekte gut als Passivhaus oder EnerPHit-Sanierung realisierbar.

Gibt es Einschränkungen für die Dachform oder Neigung?

Passivhäuser und EnerPHit-Sanierungen können mit jeder beliebigen Dachform und -neigung realisiert werden. Das Planungsteam genießt hier große Freiheit.

Dennoch gilt: Je kompakter das Gebäude, desto geringer fällt der Heizwärmebedarf aus und desto kostengünstiger kann der hoch effiziente Energiestandard letztendlich erreicht werden. Diese Regel basiert auf einfachen physikalischen Gesetzen. 

Wer möchte, kann sich für eine kompakte Gebäudeform entscheiden und diese dann gezielt durch außen angegliederte Balkone optisch auflockern. 

In welcher Bauweise und mit welchen Baumaterialien können Passivhäuser bzw. EnerPHit-Sanierungen realisiert werden?

Passivhaus und EnerPHit sind Energiestandards und somit an keine bestimmte Bauweise gebunden. Die nötige Qualität der Wandaufbauten mit U-Werten (Wärmedurchlasskoeffizienten) von maximal 0,15 W/(m²k) lassen sich in Massiv-, Misch- oder Leichtbauweise realisieren. Wichtig ist nur die konsequente Vermeidung von Wärmebrücken.

Auch bei der Wahl der Baumaterialien stehen Planenden alle Möglichkeiten offen. Dies gilt sowohl für die Baukonstruktion (Beton, Stahlbeton, Mauerwerk, Holz, etc.) als auch für das Material der verbauten Einzelkomponenten (zum Beispiel bei Fenstern und Dämmstoffen). Die Komponenten-Datenbank verdeutlicht die große Auswahl an Optionen und hilft bei der Entscheidungsfindung.

In der Passivhaus-Datenbank finden Sie zudem eine große Anzahl realisierter Projekte, inklusive relevanter Angaben zur Bauweise sowie zum Material und der energetischen Qualität der Bauteile.

 

Däm­mung & Fas­sa­den

Kann es Feuchteschäden in der Wärmedämmung geben?

Es gibt keinen Grund, weshalb bauphysikalisch und konstruktiv richtig angebrachte Wärmedämmung durchfeuchten sollte. Ausführliche Laboruntersuchungen des Wärmedämmverbundsystems, welches 1991 an das erste Passivhaus der Welt in Darmstadt Kranichstein angebracht wurde, haben gezeigt, dass es auch nach 25 Jahren Nutzungsdauer noch genauso trocken und stabil war, wie bei der Installation. Gleiches gilt übrigens auch für den Zustand der anderen verbauten Passivhaus-Komponenten (weitere Untersuchungsergebnisse).

Fälle von Feuchteschäden treten hingegen häufig bei nicht oder sehr schlecht gedämmten Konstruktionen auf, denn dort ist mit Tauwasserbildung zu rechnen.

Kann das Tauwasser an Außenoberflächen zum Problem für Passivhaus- bzw. EnerPHit-Fassaden werden?

Die Bildung von Tauwasser an Oberflächen, die im Freien gegen den Himmel Wärme abstrahlen können, ist ein natürlicher Vorgang: Auf Wiesen, an Straßenschildern, an der Windschutzscheibe von Autos oder auf hinterlüfteten Dächern findet man regelmäßig Oberflächentauwasser und teilweise sogar Reifbildung. Auch an Außenoberflächen beheizter Gebäude kann Tauwasser auftreten und das selbst unterhalb von U-Werten (Wärmedurchgangskoeffizient) von ca. 1,0 W/(m²K). Dieser Wert wird bei Neubauten generell unterschritten.

Das auftretende Tauwasser an Außenoberflächen ist in der Regel nicht problematisch: Außenoberflächen müssen weit extremeren Wasserbelastungen (wie z.B. einem Platzregen) standhalten. Zwar steigt die Wahrscheinlichkeit von Algenbildung mit zunehmend längeren Feuchtephasen, wenn keine weitere Vorsorge (siehe unten) getroffen wird. Die Algen sind aber weder toxisch noch schädlich für die Oberfläche. Die unfreiwillige Wandbegrünung  sieht lediglich unschön aus.

Abhilfe schafft eine Außenfarbe, die infrarot-reflektierend ist, denn durch sie steigt auch bei hochdämmenden Bauteilen die äußere Oberflächentemperatur über die Taupunkttemperatur der Außenluft, sodass Tauwasser nicht mehr auftritt und Regenwasser schnell abtrocknet. Nebenbei führt ein solcher Anstrich auch zu weiteren Energieeinsparungen, weil die Wärmeabstrahlung in die Umgebung abnimmt.

Können Radon und seine Zerfallsprodukte in gut gedämmten Gebäuden gefährlich werden?

Radon ist ein Edelgas, das in den Zerfallsketten von Uran und Thorium auftritt und selbst radioaktiv zerfällt. Es ist *-aktiv (Zerfall durch Emission eines schnellen Heliumkerns) mit einer Halbwertzeit von 4 Tagen und auch die Zerfallsprodukte sind wieder radioaktiv. Die wesentlichen Quellen des Radons in Gebäuden sind die Zufuhr aus dem umgebenden Erdboden und die Freisetzung aus mineralischen Baumaterialien (Naturstein, Beton, Gips, Lehm, Ziegel u. a.). Wenn höhere Radonkonzentrationen gemessen werden, liegt die Hauptursache in den meisten Fällen nicht beim Baumaterial, sondern im Boden, denn das Erdreich und die Gesteinsschichten sind uranhaltig. Die lokale Radonbelastung schwankt sehr stark je nach Standort des Gebäudes (Urangehalt des Bodens), Art des Untergrunds (Vulkangestein?), Menge der Baumaterialien (schwere Bauweise?), Dichtheit des Abschlusses gegen den Boden und Luftwechselrate.

Die (natürliche) Strahlenbelastung durch Radon und seine Zerfallsprodukte ist in der Tat ein ernst zu nehmendes Risiko. Die wirksamsten Maßnahmen zur Verringerung der Radonbelastung in Wohnungen sind:

  • Abdichtung gegen die Radonzufuhr aus dem Boden
  • Abführung des Radons aus dem Boden durch aktive oder passive Entlüftung des Kellers
  • Abdichtung von Wänden aus Materialien mit besonders hohem Urangehalt (Basalt, andere schwere Baumaterialien – muss gemessen werden!) gegen Innenräume (Dampfsperre)
  • Gewährleistung einer ausreichenden Frischluftzufuhr z. B. durch aktive Entlüftung oder besser durch Wärmerückgewinnung aus der Abluft.

Keine der genannten Maßnahmen steht im Gegensatz zu einer erhöhten Energieeinsparung im Wohnungsbereich. Wärmeschutzmaßnahmen führen nicht zu einer Erhöhung der Radonbelastung; im Gegenteil, sie können mit Maßnahmen zur Reduktion der Radonkonzentration verbunden werden:

  • Dämm-Materialien sind Leichtbaustoffe, die kein oder kaum (organisches) Uran enthalten
  • Der außen liegende Wärmeschutz von Wänden sowie die Dämmung des Daches und des Dachbodens verändert die Radonkonzentration im Innenraum nicht. Das gleiche gilt für Fensterscheiben mit guten Wärmedurchgangskoeffizienten (insbesondere Wärmeschutzglas).
  • Die dicht ausgeführte Dämmung der Kellerdecke kann mit einer wirksamen Abdichtung gegen die Radonemissionen aus dem Boden verbunden werden. Hierdurch wird die Belastung wirkungsvoll verringert.
  • Bei der Ausführung von Innendämmungen ist die Anbringung einer innenseitigen Dampfbremse empfehlenswert. Diese ist dann zugleich eine wirksame Barriere gegen Radon aus Wandbaustoffen.

Dämm-Maßnahmen (Verringerung der Wärmeableitung durch Bauteile) dürfen nicht mit Abdichtmaßnahmen (Verringerung des Lüftungswärmeverlustes) in einen Topf geworfen werden. Wie oben gezeigt, ist die Wärmedämmung neutral oder sogar belastungsmindernd in Bezug auf Radon. Die höchsten Energieeinsparungen in Gebäuden werden durch eine verbesserte Wärmedämmung erzielt, nicht durch eine Verbesserung der Luftdichtheit, wenngleich diese ebenfalls wichtig für den Wohnkomfort ist.

Ein ausreichender Luftwechsel in bewohnten Räumen ist aus mehreren Gründen unerlässlich: Ein guter Luftwechsel transportiert nämlich nicht nur Gerüche, sondern auch CO2, Schadstoffe aus Möbeln, Wasserdampf und eben Radon aus dem Gebäude. Wenn die Gebäudeaußenhülle wie bei modernen Wohngebäuden heutzutage üblich luftdicht ausgeführt wird, muss grundsätzlich eine ausreichende Belüftung sichergestellt werden. Fensterlüftung durch die Bewohnenden ist dabei eine Möglichkeit. Die Installation einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung stellt eine noch bessere Lösung dar, denn sie sorgt zuverlässig für frische, saubere Luft  – auch in der Nacht – und das ganz ohne die mit dem Stoßlüften einhergehenden Wärmeverluste.  Auch in diesem Bereich ist also die energietechnisch optimale Lösung die effektivste Methode, um die Radon-Belastung in Innenräumen zu verringern. Messungen in Passivhäusern mit sehr guter Wohnungslüftungsanlage zeigen Radonkonzentrationen, die deutlich unter den durchschnittlichen Vergleichswerten liegen.

 

Fens­ter & Tü­ren

Darf man im Passivhaus bzw. in der EnerPHit-Sanierung die Fenster öffnen?

Selbstverständlich können die Bewohnenden von Passivhäusern und EnerPHit-Sanierungen jederzeit die Fenster öffnen. Der Unterschied zu weniger energieeffizienten Gebäuden ohne Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung besteht nur darin, dass sie die Fenster nicht öffnen müssen. Denn durch die Lüftungsanlage kommt immer ausreichend Frischluft ins Gebäude – auch nachts oder wenn es draußen so kalt ist, dass man sich vor dem ausgiebigen Stoßlüften scheut. Dank des Feinfilters bleiben Schmutz und Pollen draußen, was insbesondere Allergikerinnen und Allergiker entlastet.

Viele Bewohnerinnen und Bewohner von Passivhäusern bzw. EnerPHit-Sanierungen schalten ihre Lüftungsanlage im Sommer ab und lüften wie gewohnt über die Fenster. Im Winter sollten die Fenster allerdings nicht über längere Zeit offen stehen, denn das führt – wie bei allen Gebäuden – zu einer spürbaren Abkühlung der Raumlufttemperatur, was wiederum den Heizwärmeverbrauch erhöht.

Wie ist es möglich, dass Passivhaus-Fenster im Winter Wärme in das Gebäude lassen und im Sommer vor Hitze schützen?

Entscheidend für den reduzierten Wärmedurchgang zwischen innen und außen ist der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert). Dieser ist bei sehr energieeffizienten Fenstern mit max. 0,8 W/(m²K) nur halb so hoch wie bei normalen Fenstern mit Zweischeiben-Wärmeschutzverglasungen. Allerdings haben diese Fenster dafür auch einen etwas niedrigeren Solarenergiedurchlassgrad (G-Wert) von 54 % bis 60 % an Stelle von 62 %. Das bedeutet, dass ein kleines bisschen weniger Sonnenwärme von außen nach innen dringt.

Wegen der deutlich niedrigeren Wärmeverluste im Vergleich zur Zweischeiben-Verglasung ist die Energiebilanz im Jahresmittel zumindest bei einer Südorientierung des Gebäudes dennoch positiv.

Im Sommer ist der Energiedurchlass für die Solareinstrahlung wegen des hohen Sonnenstandes deutlich geringer – der Großteil der Strahlung wird reflektiert.

Übrigens: Der Herstellungsenergieaufwand für die dritte Scheibe einer hoch energieeffizienten Verglasung ist geringer als die Energieeinsparung im ersten Jahr.

Kann ich mir beim Passivhaus die Öffnungsflügel der Fenster sparen?

Nein, auf keinen Fall! Jeder Aufenthaltsraum (Küche, Schlaf-, Kinder-, und Wohnzimmer) im Passivhaus bzw. in der EnerPHit-Sanierung benötigt mindestens ein Fenster, das sich öffnen lässt. Am besten ist ein herkömmlicher Dreh/Kipp-Beschlag. Dafür gibt es viele wichtige Gründe. Hier an Kosten zu sparen ist der falsche Ansatz und kann später unangenehme Folgen haben.

Im Sommer und in Teilen der Übergangsjahreszeiten ist das Ablüften von überschüssiger Wärme über die Fenster nämlich die einfachste, effektivste und kostengünstigste Methode der Sommerkühlung. Auch bei einer Hausparty oder einer Versammlung im Büro (wenn die Belegung also höher ist als im sogenannten „Auslegungszustand“), kann es angenehm sein, die warme Luft schnell und einfach über die Fenster nach draußen zu befördern. Am besten eignet sich hier eine Querlüftung.

Die eingestellten Luftwechsel einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung liegen nämlich deutlich niedriger als bei der Querlüftung und die Ventilatorabwärme verringert den Kühleffekt zusätzlich. Diese Luftmengen sind für kalte Perioden im Winter konzipiert und dürfen gar nicht so hoch sein, weil die Raumluft sonst zu trocken wird (siehe auch FAQ "Was mache ich, wenn mir die Luft im Winter zu trocken ist?")

Öffenbare Fenster werden von Nutzenden stillschweigend erwartet. Wird ihnen diese Entscheidungskompetenz entzogen, kann große Unzufriedenheit entstehen. Darüber hinaus ist die Reinigung von Festverglasungen im Normalfall aufwendiger, als wenn die Fenster geöffnet und von innen gereinigt werden können. Dies kann die Nutzung des Gebäudes vereinfachen und besonders im Nichtwohnbau dazu beitragen, die Betriebskosten zu reduzieren.

Untersuchungen realisierter Passivhäuser zerstreuen zudem die Sorge, es könne im Winter Probleme mit erhöhten Heizwärmeverbräuchen aufgrund von "Fehlverhalten" seitens der Nutzenden geben. Ist es draußen kalt, stürmisch oder nass, ziehen es die meisten Menschen ohnehin vor, die Fenster geschlossen zu halten, damit der Innenraum schön warm und behaglich bleibt. Selbst bei vereinzelten Passivhaus-Bewohnenden, die auch im Winter – trotz frischer Zuluft über die Lüftungsanlage – bei gekipptem Zimmerfenster schlafen möchten, wurden nur geringfügig höhere Heizwärmeverbräuche festgestellt.

Zu guter Letzt dient ein öffenbares Fenster als einfacher Rettungsweg im Notfall.

Aufgrund der oben genannten Überlegungen ist ein öffenbares Fenster pro Aufenthaltsraum zwingend notwendig für die Zertifizierung als Passivhaus oder EnerPHit-Sanierung.

Haben Passivhäuser und EnerPHit-Sanierungen nur kleine "Schießscharten" als Fenster?

Nein, Fenster in Passivhäusern und EnerPHit-Sanierungen ähneln keineswegs kleinen "Schießscharten". Ein Blick auf die Finalisten-Gebäude der Architekturpreisrunden 2015 und 2021 zeigt, dass hoch energieeffiziente Gebäude durchaus große Fensterflächen haben können.

Es stimmt zwar, dass im Vergleich mehr Wärme durch hoch energieeffiziente Fenster verloren geht als durch gut gedämmte Außenwände, denn der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) der Wand ist in der Regel besser als der des Fensters. Das heißt allerdings nicht, dass in Passivhäusern und EnerPHit-Sanierungen auf große Fensterflächen verzichtet werden muss. Es bedeutet lediglich, dass die "Verluste" in der Gesamtenergiebilanz des Gebäudes berücksichtigt und bei Bedarf durch eine verbesserte Effizienz an anderer Stelle ausgeglichen werden müssen, zum Beispiel durch eine minimal dickere Dämmschicht oder Fenster mit noch besseren U-Werten.

Idealerweise erfolgt der Einbau der Fenster in der Dämmschicht. So können Wärmebrücken minimiert werden und auch optisch entfallen die außenseitigen "Backen" der Dämmung. Da die Fenster weiter außen sitzen, fallen vom Herbstanfang bis in den Frühling, wenn die Sonne noch etwas tiefer steht, auch mehr Sonnenstrahlen ins Gebäude. Dies maximiert die passiven Solareinträge.

Ist ein Einbau in der Dämmschicht nicht möglich, sollte zumindest darauf geachtet werden, die Fensterlaibungen ausreichend zu überdämmen. Wird ein besonders effizientes Dämm-Material mit einem niedrigen U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizienten) gewählt, kann die Dicke der Wärmedämmung zudem reduziert und somit die außenseitigen Backen geschmälert werden.

Weitere Informationen zum Thema Fenstereinbau

 

Hei­zung & Ener­gie­ver­brauch

Kann ein Haus tatsächlich ohne Heizung funktionieren?

Anders als in herkömmlichen Gebäuden macht sich im besonders energieeffizienten Passivhaus bzw. bei der EnerPHit-Sanierung die Wärmeabgabe von Haushaltsgeräten und Bewohnenden (jeder Mensch „heizt“ mit ca. 80 Watt) durchaus bemerkbar. In der Tat zeigen die gemessenen bewohnten Passivhäuser eindeutig: Auch im kalt-gemäßigten Klima Mitteleuropas ist es möglich, Häuser mit einem derart geringen Heizwärmebedarf zu bauen, dass eine minimale Zulufterwärmung ausreicht, um das Haus auch im Winter behaglich warm zu halten. Dazu dient ein Nachheizregister oder eine Wärmepumpe. Die Leistung des Nachheizregisters für ein 100 m² Wohnhaus beträgt rund 1.000 W, vergleichbar mit der Leistung eines starken Haarföns. Im ersten Passivhaus in Darmstadt Kranichstein genügte beispielsweise ein einziges kostengünstiges Mini-Splitgerät, um das 150m² große Reihenhaus zu beheizen.

Auf diese Weise entfallen die Kosten für die Installation eines herkömmlichen Heizsystem mit Heizkessel-Regelung, Verteilleitung und Heizkörpern in jedem Raum. Wer unbedingt möchte, kann jedoch noch einen Heizkörper im Badezimmer vorsehen, um eine kurzfristige lokale Temperaturanhebung zu ermöglichen.

Messergebnisse aus einigen Passivhaus-Siedlungen beweisen zudem, dass die vorab-Berechnungen des Heizwärmebedarfs im Mittel sehr gut mit dem tatsächlichen Bedarf in der Praxis übereinstimmen – und das trotz unterschiedlichster Nutzungsverhalten. Die nötige Dimensionierung des Heizsystems kann also bei der Planung bereits gut antizipiert werden.

Sind Passivhäuser und EnerPHit-Sanierungen an ein bestimmtes Versorgungskonzept gebunden?

Passivhäuser und EnerPHit-Sanierungen sind technologieoffen und können daher mit beliebigen Energieträgern und haustechnischen Konzepten versorgt werden. Die zahlreich realisierten Projekte zeigen eine große Bandbreite: Nahwärme, Fernwärme, Brennwertkessel, Kompaktheizaggregat mit Wärmepumpe, Flüssiggas-Kleinstluftheizung, Holzöfen, Ölkessel und mehr. Hocheffiziente Wärmepumpen sind jedoch die beste Art, Heizwärme und Warmwasser zu bereiten, vor allem, wenn der Strom aus Sonne, Wind und Wasserkraft gewonnen wird, den Energieträgern der Zukunft.

Kann ich im Passivhaus bzw. in der EnerPHit-Sanierung einen Kamin betreiben?

Der Betrieb eines offenen Kamins schließt sich mit dem Lüftungssystem und der luftdichten Bauweise des Passivhauses aus. Möglich ist allerdings, einen geschlossenen Ofen zu betreiben (zum Beispiel mit Glasscheibe), wenn dieser luftdicht gebaut und raumluftunabhängig betrieben wird. Das bedeutet, dass es eine von der Raumluft unabhängige, gesonderte Zufuhr der Verbrennungsluft für den Ofen geben muss, damit die Verbrennungsluft nicht vom Innenraum genommen wird. Diese Zufuhr muss absolut luftdicht ausgeführt sein, genau wie der Ofen selbst. Weitere Hinweise dazu gibt es auch unter der FAQ "Ist der gleichzeitige Betrieb von Feuerstätten zusammen mit Lüftungsanlagen möglich?"

Ein wichtiger Aspekt muss jedoch beachtet werden: Aufgrund des sehr niedrigen Heizwärmebedarfs in Passivhäusern und EnerPHit-Sanierungen, kann es bei den meisten Öfen schnell zu einer Überhitzung des Innenraums kommen. Eine gute Lösung hierfür bieten Speicheröfen (vor allem mit dicker Glasscheibe), welche ihre Wärme ohne Wärmespitzen gleichmäßig über einen längeren Zeitraum hinweg abgeben.

Wie reagieren Passivhäuser und EnerPHit-Sanierungen bei extremen Kälteeinbrüchen?

Simulationen und Praxiserfahrungen haben gezeigt, dass Passivhäuser bzw. EnerPHit-Sanierungen aufgrund ihrer sehr guten Wärmedämmung nur verzögert auf Kälteeinbrüche reagieren. Selbst wenn dem Gebäude keine Wärme zugeführt wird, dauert es mehrere Tage, bis die Temperaturen im Haus bemerkbar absinken. Vor allem weil solche Kälteeinbrüche im mitteleuropäischen Raum normalerweise mit klarem Himmel und Sonnenschein einhergehen, was die passiven Energieeinträgen durch die hereinfallenden Sonnenstrahlen erhöht. Da Kälteeinbrüche in Mitteleuropa auch meist nur wenige Tage andauern, kühlen hoch energieeffiziente Gebäude so gut wie nicht aus.

Ist Gas umweltfreundlicher als Strom für den Betrieb des Nachheizsystems?

Der vorgelagerte Primärenergieaufwand für Flüssiggas ist deutlich geringer als der Primärenergieaufwand für die Erzeugung von elektrischem Strom, einschließlich des Transportaufwandes. Allerdings kann ein eigener Gasanschluss aufgrund der niedrigen Verbräuche in hoch energieeffizienten Gebäuden eine teure Investition sein, die sich normalerweise erst bei Reihenhäusern oder Mehrfamilienhäusern mit einem gemeinsamen Anschluss lohnt. Der Einsatz von Gasheizungen, wie sie für Campingmobile eingesetzt werden, stellt daher eine bessere Lösung für Passivhäuser und EnerPHit-Sanierungen dar.

Wird der Strom jedoch nicht direkt fürs Heizen verwendet, sondern zunächst in einer Wärmepumpe eingesetzt, kann der im Vergleich zu Flüssiggas erhöhte Primärenergieaufwand wieder wettgemacht werden. Hoch effiziente Wärmepumpen sind daher die sinnvollste und rentabelste Art, Heizwärme und Warmwasser für Passivhäuser bzw. EnerPHit-Sanierungen bereitzustellen, vor allem, wenn der Strom aus erneuerbaren Energieträgern gewonnen wird.

Was sind die Vor- und Nachteile einer Fußbodenheizung im Passivhaus bzw. in der EnerPHit-Sanierung?

In der Regel wird eine Fußbodenheizung gewünscht, um stets behaglich warme Füße zu haben. In Passivhäusern und EnerPHit-Sanierungen ist dies jedoch im Regelfall durch die sehr gute Wärmedämmung sowieso erreicht. Die Behaglichkeitssteigerung durch den Einbau einer Fußbodenheizung wird folglich relativ gering ausfallen. Aufgrund der kleinen Heizleistungen ist nicht davon auszugehen, dass der Boden jemals wesentlich wärmer als 24° C werden wird. 

Es ist daher eher zielführend, "warme" Materialien für den Bodenbelag auszuwählen. So hat Holz beispielsweise nur eine geringe Wärmeableitung. 

Eine Fußbodenheizung hat allerdings den Vorteil, dass sie mit sehr niedrigen Vorlauftemperaturen auskommt.  Deshalb kann eine solche Heizfläche im Passivhaus bzw. in der EnerPHit-Sanierung gut mit Systemen gekoppelt werden, welche niedrige Vorlauftemperaturen anbieten (z.B. eine Wärmepumpe).

Ein Nachteil ist, dass ein solches System vor allem bei Neubauten die teurere Versorgungsvariante darstellt. Stattdessen ist es deutlich günstiger, die sowieso erforderliche Lüftungsanlage zum Heizen mitzubenutzen. Mehr dazu finden Sie auch unter der FAQ "Kann ein Haus tatsächlich ohne Heizung funktionieren?"

Gibt es Empfehlungen für die Dämmstärken der Heizungs- und Warmwasserleitungen in Passivhäusern und EnerPHit-Sanierungen?

Folgende Dämmstärken werden für Heizungs- und Warmwasserleitungen in Passivhäusern und EnerPHit-Sanierungen empfohlen:

  • Heizungsrohre außerhalb der thermischen Hülle: Dämmung mit 2*DN (Nenn-Durchmesser)
  • Heizungsrohre innerhalb der thermischen Hülle: Keine speziellen Anforderungen, da die Wärme dem Gebäude zugute kommt. Eine geringe Dämmstärke kann allerdings bei ungünstigen (vom Wärmeerzeuger weiter entfernten Räumen) durchaus Sinn machen.
  • Warmwasserleitungen und Zirkulationsleitungen sowohl außerhalb als auch innerhalb der thermischen Hülle: Dämmung mit 2*DN (Nenn-Durchmesser)
  • Kalte Rohrleitungen (Kaltwasser): Kondensatschutz

Auch bei den Kanälen der Lüftungsanlage sollten Sie die erhöhten Dämmstärken für Passivhäuser beachten:

  • Lüftungskanäle innerhalb der thermischen Hülle für die Außenluft/Fortluft: Diffusionsdichter Dämmstoff mit einer Dämmstärke von mindestens 50 mm (bei langen Leitungen auch 100 mm)
  • Lüftungskanäle innerhalb der thermischen Hülle für die beheizte Zuluft: Dämmstärke 20-30 mm
  • Lüftungskanäle außerhalb der thermischen Hülle für die Abluft/Zuluft: Dämmstärke mindestens 100 mm

 

Lüf­tung & Luft­dicht­heit

Wie hoch ist der Energieverbrauch für eine Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung?

Die Leistungsaufnahme der Lüftungsanlage ist auf ca. 50 Watt je Wohnung begrenzt – das bedeutet, dass zehn Mal mehr Wärme eingespart werden kann, als Strom verbraucht wird.

Sind Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung laut?

Nein, bei fachgemäßem Einbau sind Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung äußerst leise, denn sonst stünde der Effizienzgewinn in einem untragbaren Konflikt mit dem Komfort der Bewohnenden. Die Geräusche der Ventilatoren und Luftventile werden durch Schalldämpfer fast vollständig absorbiert. In den Zertifizierungskriterien für Passivhäuser und EnerPHit-Sanierungen ist festgelegt, dass Lüftungsanlagen sowie Geräte, die mit Umluft heizen und/oder kühlen (z.B. Innenteile von Split-Klimaanlagen oder Gebläsekonvektoren/Fancoils) oder Warmwasser erzeugen (z.B. Warmwasser-Wärmepumpen mit Innenraumluft als Wärmequelle) keine Geräuschbelästigung in Aufenthaltsräumen verursachen dürfen. So liegt der zulässige Schallpegel bei mit Zuluft versorgten Aufenthaltsräumen in Wohngebäuden bei maximal 25 dB(A). In Nichtwohngebäuden sowie in Ablufträumen von Wohngebäuden (Küche, Bad) darf der Schallpegel maximal 30 dB(A) betragen. Zum Vergleich: Diese Maximalwerte liegen auf einer Skala zwischen dem eigenen Atemgeräusch (25 dB(A)) und Flüstern (30 dB(A)).

Ist der gleichzeitige Betrieb von Feuerstätten zusammen mit Lüftungsanlagen möglich?

Auch wenn ein Feststoffofen mit Frischluft von außen versorgt wird, kann unter bestimmten Umständen CO (Kohlenmonoxid) aus dem Brennraum in den Wohnraum gelangen. Wenn im Aufstellraum ein höherer Unterdruck als 4 Pa gegenüber dem Brennraum herrscht, können je nach Bauart des Ofens Abgase durch Fugen austreten. Im schlimmsten Fall tritt CO aus, ein geruchloses und unsichtbares Gas, das tödlich wirken kann. Um diese Gefahr auszuschließen, gibt es drei Möglichkeiten, einen Feststoffofen (Kaminofen, Pelletkessel etc.) zusammen mit einer Lüftungsanlage zu betreiben:

  1. Es wird ein raumluftunabhängiger Ofen gewählt (Einzelabnahme beim Institut für Bautechnik (DIBt)
  2. Der Unterdruck, den die Lüftungsanlage im Aufstellraum erzeugt, wird auf 4 Pa Unterdruck beschränkt
  3. Die Lüftungsanlage wird beim Betrieb des Ofens abgeschaltet

Zu Punkt 1: Die DIBt- Zulassungsgrundsätze für raumluftunabhängige Öfen (Entwurf Juli 2002) schreiben vor, dass die CO-Konzentration im Abgas maximal 1200 ppm bei Nenn- und Teillast betragen darf (bei 13 Vol% O2) und die Feuerstätten selbsttätig dicht schließende Türen haben müssen. Darüber hinaus müssen die Feuerstätten dicht zum Aufstellraum sein. Die maximale Leckagerate darf 2,0 m³/h bei einem Differenzdruck von 10 Pa nicht überschreiten. Dies gilt sowohl bei kaltem als auch bei warmem Ofen. Die Abgasleitung sowie die Verbrennungsluftleitung werden dabei mit geprüft. Die Dichtigkeit muss auch nach 6000 Schließungen der Brennraum- und Beschickungstüren gewährleistet sein. Bislang haben nur wenige solcher Geräte die Zulassung erhalten.
Werden diese Anforderungen nicht erfüllt und nur eine separate Zuluftleitung, angeschlossen an einen Luft-Abgas-Schornstein (LAS) oder eine separate Zuluftleitung von außen eingesetzt handelt es sich also NICHT um eine raumluftunabhängige Feuerstätte!

Zu Punkt 2: Anlagen mit Wärmerückgewinnung dürfen nach Punkt 2 als Frostschutz nicht den Zuluftventilator zeitweilig abschalten. Hierdurch würde ein Unterdruck höher als 4 Pa im Gebäude entstehen. Als Frostschutz bei raumluftabhängigen Feuerstätten sind demnach nur die Außenluftvorwärmung mit Elektro- oder Wasserheizregister bzw. durch Erdreichwärmetauscher oder gleichwertige Maßnahmen zulässig.

Für den gemeinsamen Betrieb von Feuerstätten und Wohnungslüftungsanlagen fehlen derzeit noch im Detail abgestimmte und in sich schlüssige Regeln. Innerhalb des Normenausschusses zur Erarbeitung der Wohnungslüftungsnorm DIN 1946 Teil 10 und der Überarbeitung der DIN 1946 Teil 6, Lüftung von Wohnungen wird insbesondere diese Thematik mit Hochdruck bearbeitet. Aktuelle und praktische Hilfestellung für Planer und Bauherrn bieten die vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks und dem Verband der Wohnungslüftung als Übergangslösung ausgearbeiteten und abgestimmten Beurteilungskriterien für den vor Ort zuständigen Schornsteinfegermeister (mehr Information: pdf zum Herunterladen).

Quellen:
Armin Grebe, „Vorübergehend verstorben„, Holzöfen in Gebäuden mit Lüftungsanlagen, quadriga 3/2003
Hans Berhorst, Kaminofen und Wohnungslüftung im Haus? Gemeinsamer Betrieb von Feuerstätten – Wohnungslüftung – dunstabzugshaube, AIRTec, Verlag G. Kopf, Nr. 2, Juni 2003
Weitere Informationen:
Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV), Westerwaldstraße 6, 53757 Sankt Augustin, Tel. 02241/34070, www.schornsteinfeger.de
Bundesverband für Wohnungslüftung e. V, Bornheimer Landwehr 39, 60385 Frankfurt
Tel. +49 (69) 26 91 28 043 www.wohnungslueftung-ev.de

Gibt es bei der Lüftungsanlage Probleme mit Bakterien, Geräuschen und spürbarem Luftzug?

Die Lüftungsanlage im Passivhaus ist eine Frischluftanlage und keine Klimaanlage mit Umluftbetrieb. Nur in Verbindung mit Feuchtefallen können Probleme mit Keimen entstehen. Das betrifft in erster Linie schlecht gewartete Klimaanlagen, aber in keinem Fall reine Frischluftanlagen. Die Frischluft wird über Weitwurfdüsen so in den Raum eingeworfen, dass sie zunächst an der Decke entlang streicht und dann den Raum gleichmäßig und mit nicht wahrnehmbarer Geschwindigkeit durchströmt.

Was passiert, wenn die Lüftungsanlage ausfällt?

Die Wahrscheinlichkeit, dass einer der beiden Ventilatoren in der Lüftungsanlage ausfällt, ist relativ gering. Sollte dies dennoch geschehen, kann das Gerät schnell und problemlos repariert werden. In der Zwischenzeit lüften die Bewohnenden dann einfach über die Fenster. Die Befürchtung, dass man den Ausfall der Anlage nicht mitbekommt und dann unbemerkt unter der schlechten Luftqualität leidet, ist relativ unbegründet. Spätestens wenn sich der Feuchtigkeitsbeschlag am Badspiegel nach dem Duschen nicht wie gewohnt von selbst auflöst, werden die Bewohnenden auf den Defekt aufmerksam.

Zudem ist die Gefahr, dass die Lüftungsanlage oder die Nacherwärmung der Zuluft im Winter ausfällt, auch nicht größer als bei einem konventionellen Gebäude. Und durch die gute Wärmedämmung kühlt das Haus im Notfall nicht so schnell aus, sodass sich die Räume vorübergehend auch mit höheren internen Wämequellen warmhalten lassen.

Was muss bei der Wartung der Lüftungsanlage beachtet werden?

Der jährliche Filterwechsel kann von den Bewohnenden selbst durchgeführt werden. Bitte beachten: Es müssen beide Filter (der Außen- und der Abluftfilter) gewechselt werden! Wird die Lüftungsanlage im Sommer außer Betrieb genommen, muss der Außenfilter vor der Wiederinbetriebnahme ausgetauscht werden. Für die Küche empfiehlt sich ein Edelstahlfilter, der in der Waschmaschine gereinigt werden kann.

Beim Filterwechsel muss besonders darauf geachtete werden, dass der Filter dicht sitzt und kein Spalt entsteht, durch den Staub eindringen könnte. Idealerweise werden die Filter auf Vorrat bestellt und an einem trockenen, sauberen Ort, verpackt in der Originalfolie gelagert, bis sie eingesetzt werden.

Ebenfalls wichtig: Bewohnende sollten das Protokoll des Haustechnikers zur Volumenstrom-Auslegung und zur Einstellung der Weitwurfdüsen sorgfältig aufbewahren, damit zum Beispiel nach einer Renovierung die Düsen wieder so eingestellt werden können wie zuvor (Verstellung mittels Schraube).

Was mache ich, wenn mir die Luft im Winter zu trocken ist?

Die Höhe der relativen Raumluftfeuchtigkeit in Innenräumen hängt von folgenden beiden Einflussgrößen entscheidend ab:

  • der Größe der inneren Feuchtequellen (z.B. Pflanzen, Kochen, Trocknen,...)
  • der Menge der zugeführten Frischluft von außen.

Der aus den inneren Feuchtequellen stammende Wasserdampf wird durch die zugeführte frische Außenluft verdünnt. Je höher die zugeführte Außenluftmenge, desto geringer wird die sich im Innenraum einstellende relative Raumluftfeuchtigkeit. Besonders stark ist dieser Verdünnungseffekt im Winter; kalte Außenluft enthält nämlich nur sehr wenig Wasserdampf (bei -5° / 90 % zum Beispiel nur etwa 3g je Kubikmeter Luft). Wird diese Luft in den Raum gebracht, wo sie letztendlich auf 20° erwärmt ist, dann beträgt ihre relative Feuchtigkeit nur noch 17,6 % - solange, wie kein weiteres Wasser aus inneren Quellen der Raumluft zugeführt wird. Bei haushaltsüblichen Feuchtequellen (330 g/h – individuell verschieden) und einer "normgerechten" Lüftung (im Beispiel 120 m³/h – es gilt hier DIN 1946) resultiert in diesem Beispiel dann eine relative Innenluftfeuchtigkeit von 33,5 %. Dies ist ein in der Regel noch komfortabler Wert, wenn die Luft einigermaßen sauber (wenig staubhaltig) ist. Wenn bei normgerechter Lüftung den Bewohnenden die sich einstellende Luftfeuchtigkeit zu niedrig erscheint, so ist leicht Abhilfe möglich: Durch eine Verringerung der Außenluftvolumenströme steigt die relative Innenluftfeuchtigkeit an, weil die Wasserdampfquellen weniger verdünnt werden. Nimmt man im obigen Beispiel die Außenluftmenge in der kalten Zeit auf 75 m³/h zurück – was in jedem Fall noch zulässig ist und ausreichend gute Raumluftqualität ergibt – so steigt die Raumluftfeuchtigkeit auf ca. 44 % an. Niemand sollte mehr lüften, als es seinem eigenen Behaglichkeitsempfinden bzgl. der Luftfeuchtigkeit entspricht.

Konventionelle Lüftungsplanungen neigen dazu, Luftmengen von Wohnungslüftungsanlagen eher hoch zu dimensionieren; es gab Zeiten, da wurde ein 0,5-facher oder gar 0,8-facher Luftwechsel für notwenig gehalten – und zwar gerade, um die Raumluftfeuchtigkeit im Winter niedrig zu halten; dann ist nämlich die Gefahr von Tauwasserbildung und damit verbunden die Schimmelpilzgefahr gering. Diese beiden Gefahren bestehen in Passivhäusern und EnerPHit-Sanierungen aber ohnehin nicht, denn wegen des guten Wärmeschutzes sind alle Innenoberflächen von Außenbauteilen so warm, dass auch bei 60 % Raumluftfeuchtigkeit noch keine Tauwasserbildung auftritt. Daher darf die Außenluftmenge in hoch energieeffizienten Gebäuden in kalten Perioden durchaus etwas niedriger gefahren werden; insbesondere dann, wenn die Raumluftfeuchtigkeit von den Bewohneden ansonsten als zu gering empfunden wird. "Anhaltswerte" für Luftwechsel der Lüftungsanlagen in Wohngebäuden liegen zwischen 0,3 und 0,4-fach. Dies ist auch die Empfehlung des Passivhaus Instituts.

Abhilfe bei niedrigen Raumluftfeuchtigkeiten:

  1. Die Luftmengen geringer einstellen
  2. Eventuell zusätzliche Feuchtequellen in die Wohnräume (z.B. Pflanzen) einführen
  3. Die Wohnung möglichst staubfrei halten, indem zum Beispiel regelmäßig mit einem guten Staubsauger und Feinstaubfilter geputzt wird

Übrigens: Nahezu staubfreie Luft wird selbst bei ganz geringen Feuchtigkeiten nicht als "zu trocken" empfunden; in kalter Höhenluft fühlen wir uns wohl. Allerdings lässt sich Luft in Wohnungen nicht mit vertretbarem Aufwand staubfrei halten. Daher gibt es tatsächlich auch eine Untergrenze für die relative Raumluftfeuchtigkeit (bei ca. 30 %), unterhalb der die meisten Nutzenden die Luft als zu trocken empfinden. Dann helfen nur die Punkte 1. und 2. wie oben beschrieben.

Ist ein Brand in den nahezu luftdichten Passivhäusern und EnerPHit-Sanierungen gefährlicher als in konventionellen Gebäuden?

Neubauten in Deutschland erreichen seit ca. 1985 bei Luftdichtheitsmessungen Werte zwischen n50 ≤ 2 h-1 und n50 ≤ 4 h-1 und sind demnach bereits so dicht, dass der "natürliche Luftwechsel" durch Fugen in etwa zwischen 0,1fach und 0,2fach pro Stunde liegt. Das bedeutet, dass ein Rauchgaseintrag in die Innenluft bei geschlossenen Fenstern erst in ca. 3½ Stunden auf die Hälfte verdünnt würde. In diesem Kontext macht ein bisschen mehr oder weniger Luftdichtheit auch keinen sicherheitsrelevanten Unterschied mehr.

In Passivhäusern und EnerPHit-Sanierungen sind grundsätzlich Wohnungslüftungsanlagen vorhanden, die in den Aufenthaltsräumen (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer) eine etwa 0,5fache Frischluftzufuhr sicherstellen. Die Lufterneuerung findet dann nach Messungen und nach subjektivem Empfinden der Bewohnenden in deutlich besserem Umfang statt, als dies in der Regel bei gewöhnlichen Neubauten ohne Lüftungsanlage der Fall ist. Die Zeit für eine Halbierung von Schadstoffeinträgen reduziert sich somit auf ca. 1 h 20 min. Selbstverständlich ist auch dies für giftige Rauchgase zu lang. Wie bei allen Wohngebäuden wird daher in Passivhäusern und EnerPHit-Sanierungen eine Installation von Rauchmeldern dringend empfohlen.

Im Falle einer außerordentlichen Innenluftbelastung können die Fenster des Passivhauses bzw. der EnerPHit-Sanierung wie bei konventionellen Gebäuden geöffnet werden. So kann dank der Stoßlüftung eine unmittelbare Entlastung erfolgen. Befinden sich die Belastungsquellen außerhalb der Aufenthaltsräume (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer), werden diese auch nicht belastet. Denn durch die Frischluftzufuhr in den Aufenthaltsräumen stellt sich dort eine gerichtete Strömung ein, die entlang des Strömungspfades in die belasteten Räume (Küche, Bad, WC) zieht und von dort über die Abluftrohre nach draußen geleitet wird.

Welche Lösung wird für eine Küchen-Dunstabzugshaube im Passivhaus empfohlen, Umluft oder Außenluft?

Im Prinzip geht beides, die Umluft-Dunstabzugshaube ist aber die bessere Wahl. Wer unbedingt eine Abluft-Dunstabzugshaube möchte, sollte Folgendes beachten:

  • Die Fortluft sollte bei Nicht-Betrieb mit einer Klappe verschlossen werden, damit es keinen ungewollten Luftaustausch gibt
  • Beim Betrieb muss für eine zusätzliche Außenluftnachströmung gesorgt werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Systeme:
    a) Fensterkontakt: Die Haube geht erst in Betrieb, wenn die Nachströmung über ein gekipptes Fenster sichergestellt ist
    b) Zuluftelement in der Fassade der Küche: Mit Einschalten der Haube öffnet sich die Zuluftöffnung – dies ist komfortabler, aber auch etwas teurer. Wichtig ist, dass die Nachströmung unabhängig von der normalen Lüftungsanlage sichergestellt wird, denn sonst fährt die Lüftungsanlage im Ungleichgewicht und im Gebäude entsteht ein Unterdruck. Letzteres muss vor allem beim Betrieb von Feuerstätten aus Sicherheitsgründen unbedingt vermieden werden.

Gleichermaßen ist auch eine zentrale Staubsaugeranlage im Passivhaus möglich, wenn gewünscht. Während des Betriebes einer Staubsaugeranlage muss nicht einmal die Lüftungsanlage abgeschaltet werden, da die Luftmengen beim Staubsaugen so gering sind und auch die Nutzungsdauer für gewöhnlich kürzer ist als beim Kochen. Öffnungen nach draußen sollten jedoch luftdicht und gedämmt mit Klappen ausgeführt werden.

Kann Mineralfaserdämmung in Telefonieschalldämpfern eingesetzt werden?

Diese Frage wurde schon im ersten Passivhaus in Darmstadt-Kranichstein untersucht. Dort sind mit Mineralwolle gefüllte Telefonieschalldämpfer ohne Folienabdeckung im Einsatz (Telefonieschalldämpfer minimieren die Schallübertragungen innerhalb und zu anderen nebenliegenden Lüftungsrohrsystemen oder zu anderen mit dem Lüftungssystem verbundenen Räumen). Das eco-Umweltlabor, Köln (Dr. Grün) untersuchte unter anderem die Faserkonzentration in der Raumluft sowie in der Luft aus der Lüftungsanlage. In der Zuluft wurde bei allen Messungen überhaupt nur einmal eine Faser gefunden, welche mit großer Wahrscheinlichkeit nicht aus dem Schalldämpfer kam. Zudem war die Konzentration an Mineralfasern in der Außenluft erheblich höher (10 – 30 Fasern/m³). Grund dafür sind die Frischluftfilter in der Lüftungsanlage, in denen 95 % - 98 % der Fasern hängen bleiben. Wer dennoch auf Mineralwolle verzichten möchte, kann stattdessen mineralfaserfreie Schalldämpfer nutzen.

 

Qua­li­täts­si­che­rung & Be­rech­nungs­ver­fah­ren

Gibt es Sicherheiten für Bauherr*innen und Planer*innen?

Das Passivhaus Institut (PHI) hat zur Planung von Passivhäusern und Energetischen Sanierungen (siehe EnerPHit-Zertifikat - Modernisierung mit Passivhaus-Komponenten: www.passipedia.de) eine Berechnungshilfe, das PHPP, basierend auf dem europäischen Bilanzverfahren EN 832 auf Microsoft Excel* Basis herausgebracht. Mit diesem kann der Planer/die Planerin relativ einfach alle notwendigen Berechnungen durchführen und Varianten austesten. Falls das Gebäude zertifiziert werden soll, kann man hiermit den Nachweis erbringen. Auch der Nachweis zum Einhalten der Mindestanforderungen (EnEV-Nachweis) kann mit dem PHPP erfolgen. Die Messungen in über 200 Passivhäusern haben gezeigt, dass unter Standardbedingungen der vorab mit dem PHPP berechnete Heizwärmebedarf mit den später tatsächlich auftretenden Verbräuchen gut übereinstimmt. Auch in den sanierten Altbauten konnten Messergebnisse die theoretisch ermittelten PHPP-Werte bestätigen.

Wo liegt die Grenze für den Einsatzbereich des PHPP? Ist das Heizlastmodell des PHPP für Gebäude mit höheren spezifischen Heizlasten als das Passivhaus und einer schlechteren Zeitkonstante überhaupt noch anwendbar?

Das Verfahren der Heizlastauslegung im PHPP ist von Carsten Bisanz für Niedrigenergie- und Passivhäuser entwickelt worden. Auch bei Niedrigenergiehäusern mit einer etwas höheren Heizlast als bei Passivhäusern sollte es daher noch zutreffen. Allerdings liegen hierzu – im Gegensatz zu den Passivhäusern, wo sich das Verfahren auch in der praktischen Anwendung sehr gut bewährt hat – keine systematischen Untersuchungen vor. Da die thermische Trägheit von Gebäuden mit schlechterem Wärmeschutz geringer ist, muss man davon ausgehen, dass insbesondere die Auslegungs-Außentemperaturen des PHPP-Verfahrens für diese Gebäude nicht mehr angemessen sind. Untersuchungen dazu, wo genau die Grenze des Einsatzbereichs liegt, gibt es nicht.